Kreatin Monohydrat, Taurin, Koffein (wasserfrei), MSM, Ashwagandha-Extrakt, Aminosäuren und mehr. Alle Rohstoffe mit HPLC-verifizierter Reinheit, vollständigem CoA und EU-Dokumentation. Ab 1 kg, ohne Mindestbestellwert.
Kreatin Monohydrat 200 Mesh (≥99,5 % HPLC) ab EUR 5,41/kg. Taurin (≥99 %) ab EUR 5,06/kg. Koffein wasserfrei (≥99 %) ab EUR 25,17/kg. Alle Supplement-Rohstoffe ab 1 kg B2B, ohne Volumenverpflichtung, mit CoA, SDS und Allergendeklaration. Lieferung EU-27 via DSV.
Alle Preise feed-verifiziert (Mai 2025). Rohstoffe mit HPLC-Reinheitsangabe und CoA. Ab 1 kg, kein Mindestbestellwert.
Feed-verifizierte Preise, Mai 2025, ab 25 kg Sack
Geschätzter %-Anteil nach Anwendungskategorie (EU 2024)
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Kreatin Monohydrat 200 Mesh (≥99,5 % HPLC-Reinheit, CAS 6020-87-7) von FDCM wird ab 1 kg ohne Mindesbestellwert geliefert. Standarddosis in Supplementen: 3–5 g/Tag (Erhaltungsphase) oder 20 g/Tag × 5–7 Tage (Ladephase). Die EFSA bestätigt: Bei empfohlener Tagesdosis ist Kreatin für gesunde Erwachsene sicher. Dicyandiamid ≤100 ppm und Dihydrotriazin ≤100 ppm sind kritische Reinheitsparameter für Supplementqualität.
Taurin (≥99,0 %, CAS 107-35-7) ist eine schwefelhaltige Aminosäure, die in Energydrinks (typisch 400–1.000 mg/250 mL), Pre-Workout-Supplements (1.000–3.000 mg/Portion) und Herzgesundheitsformulierungen eingesetzt wird. EFSA 2009: Bei Aufnahme von bis zu 4.000 mg/Tag aus Energydrinks kein Sicherheitsrisiko für gesunde Erwachsene.
Koffein (wasserfrei, ≥99,0 % HPLC, CAS 58-08-2) wird in Pre-Workout-Supplements (100–300 mg/Portion), Energy Drinks (80–160 mg/250 mL), Fatburnern und Nootropika eingesetzt. EFSA 2015: 200 mg Einzeldosis (≈3 mg/kg KG) sind für gesunde Erwachsene sicher; Tageslimit 400 mg. Kennzeichnungspflicht: ab 150 mg/L in Getränken 'hoher Koffeingehalt – für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen'.
MSM (Methylsulfonylmethan, ≥99,9 % HPLC, CAS 67-71-0) liefert organischen Schwefel als Baustein für Kollagen und Glutathion. In Gelenk- und Sportergänzungsmitteln werden typisch 1.500–3.000 mg/Tag eingesetzt. Klinische Studien mit 1.500–6.000 mg/Tag zeigen Verringerung von Gelenkschmerzen und Muskelkatermarkern (DOMS). Kein etabliertes ADI in der EU – Sicherheit bei bis zu 4.600 mg/Tag in Humanstudien nachgewiesen.
Ashwagandha-Extrakt (Withania somnifera, ≥5 % Withanolide, CAS 90147-43-6) ist ein klassifizierter Adaptogen. Klinisch bestätigte Wirkungen bei 300–600 mg Extrakt/Tag: Reduktion von Cortisol (Serum) um 14–32 %, Verringerung von wahrgenommenem Stress (PSS-Score) und Verbesserung der Schlafqualität. Kein EU Novel Food-Status. WICHTIG: Cadmium-Bioakkumulation in der Ashwagandha-Wurzel – CoA mit Cd-Analyse (≤0,2 mg/kg) zwingend erforderlich.
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Alle Antworten auf Basis von EU-Richtlinie 2002/46/EG, Reg. (EG) 1925/2006, EFSA-Gutachten und ISSN-Leitlinien. Letzte Prüfung: Mai 2025.
Supplement-Rohstoffe (auch: Nutraceutical Raw Materials oder Bulk Actives) sind hochreine Wirkstoffe in ihrer unvermischten Form – beispielsweise Kreatin Monohydrat ≥99,5 %, Taurin ≥99 % oder Ascorbinsäure ≥99 %. Sie bilden die Grundlage für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Kapseln, Tabletten, Pulver, Drinks). Im Gegensatz zum Fertigprodukt werden sie ohne Trägerstoffe, Aromen, Füllmittel oder Umverpackung geliefert. B2B-Käufer (Supplement-Hersteller, Lohnhersteller, Privatlabel-Brands) kaufen Rohstoffe in Mengen ab 1 kg bis zur Palette für die Weiterverarbeitung in eigenen Formulierungen.
Die EU-Richtlinie 2002/46/EG (Nahrungsergänzungsmittel) und Reg. (EG) 1925/2006 (Anreicherung von Lebensmitteln) legen positive Listen für Vitamine und Mineralstoffe fest, enthalten aber keine universelle Mindestanforderung für alle Supplement-Wirkstoffe. In der Praxis gelten je nach Wirkstoff: Aminosäuren wie Kreatin und Taurin werden üblicherweise nach EP- (Europäisches Arzneibuch) oder FCC-Spezifikation (Food Chemicals Codex) gehandelt; Vitamine wie Ascorbinsäure ≥99 %; Pflanzenextrakte werden auf definierte Leitverbindungen standardisiert (z.B. Ashwagandha ≥5 % Withanolide). FDCM liefert alle Rohstoffe mit HPLC-verifizierter Reinheitsangabe im CoA.
Ein vollständiges CoA für Supplement-Rohstoffe sollte mindestens enthalten: (1) Identifikation: Name, CAS-Nummer, Lot-Nummer, Herstellungsdatum, Haltbarkeitsdatum; (2) Gehalt/Reinheit: HPLC- oder titrimetrische Methode mit Ergebnis in %; (3) Spezifische Verunreinigungen: z.B. Dicyandiamid und Dihydrotriazin bei Kreatin (≤100 ppm), Schwermetalle (Pb, Cd, As, Hg per ICP-MS); (4) Mikrobiologie: Gesamtkeimzahl, Hefe/Schimmel, Salmonella, E.coli; (5) Physikalische Parameter: Trocknungsverlust, Schüttdichte, Partikelgröße (bei 200-Mesh-Produkten). FDCM stellt CoA mit allen diesen Parametern standardmäßig bei jeder Lieferung bei.
Kreatin Monohydrat (≥99,5 %, 200 Mesh) wird typisch in drei Anwendungsformen eingesetzt: (1) Pulvermischungen (Blends): 3–5 g Kreatin pro Portion, gemischt mit Dextrose, Maltodextrin oder Proteinen; empfohlene Teilchengröße 200 Mesh für gleichmäßige Mischung und reduzierte Klumpenbildung. (2) Kapseln/Tabletten: 500–1000 mg pro Kapsel, 3–6 Kapseln/Tag; Fließmittel (Magnesiumstearat 0,5 %) und Sprengmittel (Croscarmellose) empfohlen. (3) Trinkgranulate: 3–5 g in 200–400 mL Wasser; Löslichkeit bei 20 °C ca. 14 g/L – Zugabe von Wärme (35–40 °C) verbessert Lösung. ISSN (International Society of Sports Nutrition) 2021: Supplementierung mit 3–5 g/Tag ist wirksam und langfristig sicher.
Taurin (2-Aminoethansulfonsäure, CAS 107-35-7) ist eine schwefelhaltinge Aminosäure, die im menschlichen Körper synthetisiert wird, aber auch über die Ernährung zugeführt werden kann. Hauptanwendungen in Supplements: (1) Energy Drinks: 400–1.000 mg/250 mL – die häufigste Anwendung; EU-Regulierung erlaubt Taurin als Lebensmittelzutat (kein Zusatzstoff); (2) Pre-Workout-Formeln: 1.000–3.000 mg/Portion – für Muskelausdauer und Schutz vor oxidativem Stress; (3) Herzgesundheits-Supplements: 500–2.000 mg/Tag; (4) Sportgetränke und Elektrolytpulver. EFSA 2009: Aufnahme von bis zu 4.000 mg Taurin/Tag aus Energy Drinks ist für gesunde Erwachsene sicher.
Koffein wasserfrei (Caffeine Anhydrous, ≥99,0 %, CAS 58-08-2) ist das hochkonzentrierte, wasserfreie Kristallpulver. Es unterscheidet sich von natürlichem Koffein aus Kaffee oder Tee lediglich im Reinheitsgrad und der kontrollierten Dosierbarkeit. In Supplements wird stets Koffein wasserfrei verwendet, da: (1) Die Reinheit ≥99 % eine präzise Dosierung pro Portion ermöglicht; (2) Kein Wasser gebunden ist – bei Koffeinmonohydrat wäre die Aktivsubstanz um 8,8 % geringer; (3) EFSA 2015 definiert die sichere Einzeldosis mit 200 mg und die Tagessicherheitsgrenze mit 400 mg für gesunde Erwachsene. EU-Kennzeichnungspflicht: Ab 150 mg/L Koffein in Getränken muss 'hoher Koffeingehalt – für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen' angegeben werden.
Methylsulfonylmethan (MSM, ≥99,9 %, CAS 67-71-0) ist eine organische Schwefelverbindung, die natürlich in kleinen Mengen in Obst, Gemüse und Getreide vorkommt. Als Supplement-Rohstoff ist MSM Quelle von bioorganischem Schwefel, der für die Kollagen- und Glutathionsynthese benötigt wird. Hauptanwendungen: (1) Gelenkgesundheit: 1.500–3.000 mg/Tag – mehrere RCT-Studien zeigen Reduktion von Gelenkschmerzen bei Arthrose; (2) Sportrecovery: 3.000 mg/Tag – Reduktion von DOMS-Markern (Creatinkinase, IL-6) in Trainingsstudien; (3) Haut und Haare: Kollagenpräkursor; (4) Antioxidativer Support: Steigerung von GSH-Levels. Kein EU-ADI – bei bis zu 4.600 mg/Tag in Humanstudien ohne Nebenwirkungen.
Ashwagandha (Withania somnifera, Wurzelextrakt, standardisiert auf ≥5 % Withanolide) ist ein klassifiziertes Adaptogen aus der ayurvedischen Tradition. Im Vergleich zu anderen Adaptogenen: vs. Rhodiola rosea – Ashwagandha wirkt stärker anxiolytisch (angstreduzierend) und cortiolsenkend; Rhodiola wirkt stärker stimulierend und anti-fatigue. vs. Ginseng (Panax) – ähnliche Stressreduktion, aber Ashwagandha ist nicht stimulierend, daher abendliche Einnahme möglich. Klinische Evidenz Ashwagandha: RCT mit 300–600 mg Extrakt/Tag zeigen: Cortisol-Reduktion 14–32 %, PSQI-Verbesserung (Schlaf), Kraftzuwachs bei Krafttraining. Kein EU-Novel-Food-Status – freie Verkehrsfähigkeit als Nahrungsergänzungsmittel.
FDCM bietet folgende Aminosäuren für Supplement-B2B an (alle HPLC-verifiziert, feed-verifizierte Preise): L-Glutamin (EUR 12,45/kg) – die mengenmäßig häufigste Aminosäure im menschlichen Körper; wichtig für Darmschleimhaut, Immunsystem und Muskelrecovery; typisch 5.000 mg/Tag. L-Arginin (EUR 5,90/kg) – Vorläufer von Stickstoffmonoxid (NO); Pre-Workout und Herzgesundheit; typisch 3.000–6.000 mg/Tag. L-Isoleucin (EUR 22,34/kg) – essenzielle BCAA-Aminosäure; Teil von Leucin-Isoleucin-Valin-Blends; typisch 1.000–2.000 mg/Tag. Taurin (EUR 5,06/kg) – Energie Drinks und Pre-Workout; typisch 1.000–3.000 mg/Portion.
Nahrungsergänzungsmittel in der EU müssen nach Richtlinie 2002/46/EG und Reg. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) folgende Angaben auf der Kennzeichnung enthalten: (1) Bezeichnung 'Nahrungsergänzungsmittel'; (2) Inhaltsstoff-Liste mit Mengenangaben; (3) Empfohlene tägliche Verzehrmenge (mit Hinweis: nicht überschreiten); (4) Warnhinweis: 'Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren'; (5) Hinweis, nicht als Ersatz für ausgewogene Ernährung zu verwenden; (6) Bei Koffein ab 150 mg/L: spezieller Warnhinweis; (7) Allergenangaben nach Anhang II Reg. 1169/2011. Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) nach Reg. 853/2004 nur bei Eintragung in die EU-Liste zulässig.
Kreatin Monohydrat ist relativ lagerstabil, wenn es trocken gelagert wird. Optimale Bedingungen: Temperatur 15–25 °C (Raumtemperatur – Kühlung nicht notwendig, aber nicht schädlich); relative Luftfeuchte ≤60 % (kritisch – Kreatin reagiert empfindlich auf Feuchtigkeit und wandelt sich bei hoher Luftfeuchte zu Kreatinin um); original verschlossen in feuchtigkeitsundurchlässiger Verpackung; Direktsonnenlicht und UV-Strahlung vermeiden. Haltbarkeit: 24–36 Monate ab Herstellungsdatum. Zeichen für Qualitätsminderung: Verklumpung (Feuchtigkeitsaufnahme – bei Verklumpung CoA auf Kreatinin-Gehalt prüfen), gelbliche Verfärbung. Wichtig: Bereits geöffnete 25-kg-Säcke sofort umpacken oder versiegeln.
FDCM liefert alle Supplement-Rohstoffe ab 1 kg ohne Mindestbestellwert und ohne Volumenverpflichtung. Preisstufen: 1–4 kg (Labor-/R&D-Preis), 5–24 kg (mittleres B2B), 25 kg Standardsack (voller B2B-Kilogramm-Preis), Palettenmenge (Mengenrabatt, auf Anfrage). Beispiel Kreatin Monohydrat: EUR 5,41/kg ab 25 kg Sack. Alle B2B-Anfragen werden innerhalb von 4 Werktage-Stunden beantwortet. Lieferung EU-27 via DSV Straßentransport, 1–7 Werktage.
Standard bei jeder FDCM-Lieferung: Analysezertifikat (CoA) mit Reinheitsangabe (HPLC oder Titrierung), spezifischen Verunreinigungen, Schwermetallen (ICP-MS), Mikrobiologie (GKZ, Hefe/Schimmel, Salmonella, E.coli), Trocknungsverlust und Chargennummer. Dazu: Sicherheitsdatenblatt (SDS/MSDS) auf Deutsch, Allergendeklaration, GMO-Statusdeklaration, Herkunftserklärung. Auf Anfrage: Halal-/Kosher-Zertifikat, Verifizierung Particle Size Distribution (PSD), spezifische Reinheitszertifikate für regulierte Märkte (NSF, Informed Sport – wird von FDCM nicht direkt angeboten; muss vom Endprodukthersteller organisiert werden).
Ja. Ascorbinsäure (L-Ascorbinsäure, CAS 50-81-7) ist in der EU in der Positivliste der Richtlinie 2002/46/EG als zulässige Vitaminquelle in Nahrungsergänzungsmitteln aufgeführt. Als Lebensmittelzusatzstoff hat Ascorbinsäure die E-Nummer E300. EFSA NDA Panel: Tolerable Upper Intake Level (UL) für Vitamin C: 2.000 mg/Tag für Erwachsene (EFSA, 2006). Die Reinheitsanforderungen: EU-Reg. 231/2012 für E300 fordert ≥99,0 % L-Ascorbinsäure. FDCM liefert Ascorbinsäure ≥99,5 % (HPLC), FCC/EP-konform, mit CoA bei EUR 4,74/kg.
Food Grade und Pharma Grade unterscheiden sich in der Spezifikation, nicht zwingend in der chemischen Reinheit: Food Grade: entspricht Food Chemicals Codex (FCC) oder nationalen Lebensmittelspezifikationen; Reinheit typisch ≥95–99 %; geringere Anforderungen an Spurenverunreinigungen; CoA nach Lebensmittelstandards. Pharma Grade (Ph. Eur./EP oder USP): entspricht dem Europäischen oder US-Arzneibuch; striktere Limits für Einzelverunreinigungen, Schwermetalle und Lösungsmittelrückstände; vollständige Methodenreferenzen (EP/USP-Monographien) im CoA; notwendig für Arzneimittel, nicht zwingend für Nahrungsergänzungsmittel. Für Supplement-Rohstoffe ist Food Grade ausreichend; viele Hersteller bevorzugen dennoch EP-konforme Ware wegen Marktanforderungen. FDCM liefert Food-Grade-Rohstoffe; EP-Konformität wird auf CoA angegeben wenn zutreffend.
Health Claims für Nahrungsergänzungsmittel in der EU sind streng reguliert durch Reg. (EG) 1924/2006. Nur Claims aus der EU-Positivliste (EU Register of authorised nutrition and health claims) sind zulässig. Zulässige Beispiele für gängige Supplement-Rohstoffe: Vitamin C (Ascorbinsäure) – 'trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei'; Kreatin – KEIN zugelassener Health Claim für kognitiver Performance; 'Kreatin verbessert die körperliche Leistung bei schnellen aufeinanderfolgenden Übungen (innerhalb kurzer Zeiträume)' ist zugelassen, wenn ≥3 g/Tag Kreatin konsumiert werden. Nicht erlaubt: Struktur-Funktions-Claims ohne EFSA-Zulassung (z.B. 'schützt die Gelenke'), krankheitsbezogene Aussagen.
FDCM bietet L-Isoleucin (EUR 22,34/kg, ≥98,5 % HPLC, CAS 73-32-5) als einzelnen BCAA-Rohstoff an. BCAAs (verzweigtkettige Aminosäuren) umfassen Leucin, Isoleucin und Valin im klassischen 2:1:1 Verhältnis. L-Isoleucin ist essentiell (muss über die Nahrung aufgenommen werden) und spielt eine Rolle bei der Muskelproteinsynthese und Energiegewinnung während des Trainings. Typische Dosierung: 1.000–2.000 mg L-Isoleucin pro Portion als Teil einer BCAA-Mischung. Alle anderen FDCM-Aminosäuren (Kreatin, Taurin, L-Glutamin, L-Arginin) sind ebenfalls für Supplement-Formulierungen geeignet und können bei Anfragen kombiniert bestellt werden.
Inulin (EUR 7,50/kg) ist ein natürlich vorkommendes Fructooligosaccharid (FOS), gewonnen aus Chicorée-Wurzeln. Es ist ein präbiotischer Ballaststoff, der im Dickdarm durch Bifidobacterien fermentiert wird. Anwendungen in Supplements: (1) Darmgesundheit: 5–15 g/Tag als Präbiotikum – EU-zugelassener Health Claim bei ≥12 g/Tag ('trägt zur normalen Darmfunktion bei'); (2) Prebiotika-Kapseln und -pulver; (3) Als Ballaststoffquelle in Proteinriegeln und Mahlzeitenersatzprodukten (2,5–10 g/Portion); (4) Als natürlicher Süßungsträger (Süßkraft 30–50 % von Saccharose, 1,5–2 kcal/g); (5) Kombination mit Ashwagandha, Kreatin oder Aminosäuren für Synergieformulierungen.
FDCM bietet Erythritol (EUR 4,56/kg, CAS 149-32-6, E968) als kalorienfreien Zuckerersatz für Supplement-Formulierungen an. Erythritol eignet sich besonders für: (1) Proteinpulver und Shakes – 2–10 g/Portion für Volumen und Mundraumgefühl ohne Kalorien; GI = 0 (kein Einfluss auf Blutzucker); (2) Pre-Workout-Pulver mit Koffein – neutralisiert bitteren Koffein-Eigengeschmack; (3) Proteinriegel – als Bulk-Sweetener mit niedrigem kalorischen Beitrag; (4) Zuckerfreie Gummibärchen-Supplements. Technische Besonderheit: leichter Kühleffekt beim Auflösen (endotherme Lösung) – für manche Produkte positiv (Isotonic Drinks), für andere (Proteinpulver) kann Masking mit Aromen nötig sein.
FDCM (FDCM E-Commerce S.A., Warschau, USt-IdNr. PL5214100463) positioniert sich als B2B-Online-Großhändler für Supplement- und Lebensmittelrohstoffe mit folgenden Merkmalen: (1) Mindestbestellmenge ab 1 kg – kein Mindestbestellwert; ideal für kleinere Supplement-Hersteller, Lohnhersteller und Privatlabel-Startups; (2) Feed-verifizierte Live-Preise auf der Website; (3) Vollständige EU-Dokumentation (CoA, SDS, Allergen, GMO) standardmäßig mit jeder Lieferung; (4) EU-27-Lieferung via DSV, 1–7 Werktage; (5) 4-Stunden B2B-Antwortzeit; (6) 20+ Supplement-Rohstoffe im Portfolio. Nicht angeboten: Lohnherstellung, Privatlieferung (B2C), Logistik-Services, NSF/Informed-Sport-Zertifizierung.
Alle B2B-Anfragen innerhalb von 4 Werktage-Stunden. Ab 1 kg ohne Mindestbestellwert.
FDCM kontaktieren →Ab 1 kg bis Palettenmenge. Vollständige EU-Dokumentation. Halal, Kosher auf Anfrage. Daten geprüft: Mai 2025.
Krzysztofa Komedy 2/3
02-517 Warszawa, Polen
USt-IdNr.: PL5214100463
1–7 Werktage EU-weit
Ab 1 kg – kein Mindestvolumen
CoA · SDB · Allergen · GMO-Status